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Das Komitee der Ministerbeauftragten

128. Ministerkomitee des Europarats in Helsingör

128. Ministerkomitee des Europarats in Helsingör, © Council of Europe

Artikel

Einmal im Jahr, in der Regel im Mai, treten die 46 Außenminister/innen im Rahmen des Ministerkomitees zusammen.

Die Tagung findet in dem Mitgliedstaat statt, der den Vorsitz des Komitees innehat. Darüber hinaus tagt das Ministerkomitee als Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) in der Regel einmal pro Woche in Straßburg. Die Außenministerien der Mitgliedstaaten entsenden jeweils eine/n Ständige/n Vertreter/in im Rang eines Botschafters oder einer Botschafterin, der/die sich permanent in Straßburg aufhält und die Position seiner/ihrer Regierung im KMB vertritt.

Im KMB werden Abkommen ausgearbeitet und Beschlüsse gefasst. Das KMB überwacht auch die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemäß Art. 46 EMRK. Dazu findet vierteljährlich eine dreitägige fachspezifische Sitzung des Komitees der Ministerbeauftragten („KMB-Menschenrechte“) statt.

Die Beschlüsse des KMB werden in den Berichterstattergruppen vorbereitet (z.B. Berichterstattergruppen Demokratie, Recht, Menschenrechte, Soziales). Zudem gibt es eine Vielzahl von Fachgremien, in die die Mitgliedstaaten Experten entsenden. Diese unterstützen die Arbeit des KMB zu den jeweiligen Fachthemen.

Japan, Kanada, die USA, Mexiko und der Heilige Stuhl haben einen Beobachterstatus im Europarat. Sie nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Komitees der Ministerbeauftragten und der Berichterstattergruppen teil und können Wortbeiträge leisten. Die Europäische Union ist ebenfalls mit einer Delegation im KMB vertreten.


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