Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats

Plenarsaal des Europarats

Plenarsaal des Europarats, © Europarat

Artikel

In der Parlamentarischen Versammlung arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von 46 nationalen Parlamenten unseres Kontinents zusammen.

In der Parlamentarischen Versammlung arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von 46 nationalen Parlamenten unseres Kontinents zusammen. Sie ist besonders im Bereich Schutz der Menschenrechte aktiv und hat bei der Annahme einer Reihe von Konventionen, Übereinkommen, Entschließungen und Empfehlungen des Europarats eine wichtige Rolle gespielt. So fanden z. B. ihre Vorschläge zur Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten, zur Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und zur Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten Eingang in Rechtsdokumente des Europarates.

Die 306 Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung und ihre 306 Stellvertreter werden von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus gewählt oder benannt. Die Zahl der Vertreter der Mitgliedsländer (zwischen 2 und 18) hängt von der jeweiligen Bevölkerungszahl ab. Das Gewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss demjenigen im jeweiligen nationalen Parlament entsprechen.

Die Versammlung hält vierteljährlich eine einwöchige Plenarsitzung in Straßburg ab. Die Sitzungen sind öffentlich.

Link zur Homepage der Parlamentarischen Versammlung (ENG)

Link zur Homepage des Bundestages

nach oben