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Teilabkommen des Europarats - Die Venedig-Kommission
Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als die Venedig-Kommission, agiert als Beratungsorgan des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen und Themen wie unabhängiger Wahlbeobachtung.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als die Venedig-Kommission, agiert als Beratungsorgan des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen und Themen wie unabhängiger Wahlbeobachtung. Sie wurde 1990 nach Fall der Berliner Mauer vom Ministerkomitee des Europarats gegründet, um osteuropäischen Staaten bei dem Aufbau demokratischer Strukturen behilflich zu sein und bei Seite zu stehen. Heutzutage setzt sich die Kommission aus 62 Mitgliedern (47 Mitgliedsstaaten des Europarats + Beobachterstaaten und institutionelle Partner) zusammen.