Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
14. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung: Starker Einsatz für Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat
Schild „Platz der Menschenrechte“, © AA
Die Bundesregierung hat am 02.12.2020 den 14. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik angenommen. Ein Schwerpunktthema ist Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht künftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick.
Menschenrechte stehen weltweit unter Druck
Die Menschenrechte stehen weltweit unter Druck: Meinungs- und Pressefreiheit werden eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Räume schrumpfen, Errungenschaften der Gleichberechtigung werden zurückgedreht. Die COVID-19-Pandiemie hat viele dieser Entwicklungen noch verschärft.
Deutschland wirkt diesem Trend mit seiner Menschenrechtspolitik entgegen und tritt für die Universalität der Menschenrechte, für Rechtsstaatlichkeit und die Herrschaft des Rechts ein. Mit dem vorliegenden Bericht legt die Bundesregierung Rechenschaft über ihre Arbeit im In- und Ausland zum Schutz der Menschenrechte ab.
Außenminister Maas sagte dazu:
In der Allianz für den Multilateralismus haben wir starke Bündnisse gegen den „Rollback“ universeller Werte und gegen die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen gebildet. Wir haben den Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt in Konflikten in einer Resolution des Sicherheitsrats verankert. Und wir setzen uns tatkräftig für den Schutz derer ein, die in ihren Ländern die Menschenrechte verteidigen, online genauso wie offline.
Engagement im UN-Sicherheitsrat: Schutz vor sexualisierter Gewalt in Konflikten
Als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setzt sich Deutschland mit Nachdruck für die Stärkung der Menschenrechte ein. Konkret etwa mit dem Engagement zum Thema sexualisierte Gewalt in Konflikten: Durch die Verabschiedung der Resolution 2647 unter deutschem Vorsitz werden die Bedürfnisse der Opfer sexualisierter Gewalt ebenso in den Fokus gestellt wie die Verfolgung der Verantwortlichen. Mit der Resolution knüpft Deutschland an die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ an, die den Schutz vor sexualisierter Gewalt in Konflikten verbessern und die Beteiligung von Frauen bei der Bewältigung von Konflikten stärken will.
Auch über das Thema sexualisierte Gewalt hinaus rückt Deutschland im Sicherheitsrat Menschenrechtsthemen beharrlich in den Fokus, von Frauenrechten über den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidigern bis zum Themenkomplex Menschenrechte und Künstliche Intelligenz.
Zukünftige Schwerpunktthemen
Welche Themen werden künftig im Fokus der deutschen Menschenrechtsarbeit stehen? Auch mit dieser Frage beschäftigt sich der Bericht. Mit seinem „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ umreißt er zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements.
So werden in Zukunft die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechteridentität, der Schutz zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume und von Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidigern, der Kampf gegen Straflosigkeit und das Thema Menschenrechte und digitaler Wandel im Fokus stehen.
Der 14. Bericht der Bundesregierung ist grundlegend reformiert und kompakter als seine Vorgänger. Zur Schonung natürlicher Ressourcen erscheint der Gesamtbericht in einer digitalen Ausgabe. Lediglich der „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ wird in gedruckter Fassung produziert.
14. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik